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   VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84   

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https://dejure.org/1989,2631
VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84 (https://dejure.org/1989,2631)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.05.1989 - 1 UE 1270/84 (https://dejure.org/1989,2631)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 1 UE 1270/84 (https://dejure.org/1989,2631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 76 Abs 2 Nr 3 BPersVG, § 90 Abs 1 BBG, § 40 BLV
    Dienstliche Beurteilung: Beurteilungsdurchschnittswerte Mitbestimmung - Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.02.1980 - 6 P 84.78

    Aufstellung von Beurteilungsrichtlinien - Orientierungsbeurteilungen - Bewertung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84
    Diese Bewertungsmethode zur Gewinnung der einzelnen Beurteilungen schränkte die in den Beurteilungsrichtlinien vorgegebene freie Bewertungsmethode ein und änderte sie damit ab (BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1980 -- 6 P 84.78 --, ZBR 1981, 71 = Die Personalvertretung 1980, 240).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 2 A 7.83

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 11. Februar 1987 -- 1 OE 6/83 --) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 5. Juni 1984 -- 2 A 7.83 --, Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 27) hängt die Entscheidung, ob ein den Beamten betreffender Vorgang im Sinne des § 90 Abs. 1 BBG als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten gehört, davon ab, ob er seinem Inhalt nach -- unabhängig von seiner Richtigkeit -- den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft.
  • VGH Hessen, 25.10.1978 - I OE 93/75
    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84
    Die zulässige Klageart ist deshalb die allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, daß der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt und die bisherige Beurteilung gegebenenfalls aus den Personalakten entfernt (Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 1987 -- I OE 6/83 --; Urteil vom 31. Oktober 1979 -- I OE 95/76 -- und Urteil vom 25. Oktober 1978 -- I OE 93/75 --, ESVGH 29, 40, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 17.07.1985 - HPV TL 6/83
    Auszug aus VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84
    Bewertungsmaßstäbe sind unter anderem Beurteilungsobergrenzen bzw. Orientierungsobergrenzen und Beurteilungsdurchschnittswerte (Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Juli 1985 -- HPV TL 6/83 -- und vom 21. August 1985 -- HPV TL 468/84 --, jeweils m.w.N.).
  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

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  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89

    Beamter: dienstliche Beurteilung, Beurteilungsdurchschnittswert

    In der zitierten Entscheidung hat der erkennende Senat seine Auffassung weiter damit begründet, daß dem Beamten mit der Aufhebung des Ablehnungsbescheides alleine nicht gedient wäre, er müßte vielmehr noch eine allgemeine Leistungsklage erheben, die auf die Verurteilung zur Rücknahme der beanstandeten Beurteilung und zur Ausstellung einer neuen Beurteilung gerichtet sein muß, wenn er die Behörde durch eine der Vollstreckung fähige Entscheidung zu einem positiven Verhalten zwingen will (vgl. zur Klageart auch Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, ZBR 1990, 193 = PersV 1990, 491 m.w.N.).

    Bei dieser Verfahrensweise ist es nicht auszuschließen, daß ein Beurteiler in Grenzbereichen Punkte herabsetzt, ohne dabei seine Verpflichtung zu einer individuellen Beurteilung zu verletzen, um sich im Rahmen der vorgegebenen Beurteilungsrichtwerte zu halten (so Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, a.a.O.).

    Sie konnten nicht ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Personalvertretung -- hier: Gesamtpersonalrat -- eingeführt werden (so Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, a.a.O., unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Juli 1985 -- HPV TL 6/83 --, Hess.VGRspr. 1986, 31 = ZBR 1986, 58 und vom 21. August 1985 -- HPV TL 468/84 --, jeweils m.w.N.).

  • VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 2588/16

    Vereinbarte Anforderungen als Beurteilungsrichtllinien?

    Diese offene Kommunikation zeigt sich nicht zuletzt darin, dass in der Rundmail ausdrücklich zu der Frage Stellung genommen wird, inwieweit anhand der Entscheidung des VGH Kassel vom 24.05.1989 (1 UE 1270/84) doch von einer mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsrichtlinie auszugehen sei.

    Insbesondere sind keinerlei den Spielraum der Beurteiler einschränkende Durchschnittswerte oder sonstige Notenquotierungen in dem Papier enthalten, was in der Tat für eine Beurteilungsrichtlinie im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 3 HPVG sprechen könnte (vgl. hierzu HessVGH, Urt. v. 24.05.1989 - 1 UE 1270/84 - juris).

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

    Dabei kommen für eine - rechtsfehlerfreie - Auswahlgrundlage nur solche Beurteilungen in Betracht, die ihrerseits fehlerfrei erstellt sind, d. h. die - unter Berücksichtigung der auch insoweit eingeschränkten gerichtlichen Ü- berprüfbarkeit (§ 114 VwGO) - nicht nur inhaltlich nicht zu beanstanden sind, sondern überdies unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zustande gekommen sind (vgl. dazu etwa Schnellenbach, ZBR 1997, 169, 172 m.w.N. sowie VGH Kassel, ZBR 1990, 193).
  • VG Weimar, 09.10.2002 - 4 E 312/02

    Recht der Landesbeamten; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenverfahren;

    Dabei kommen für eine - rechtsfehlerfreie - Beurteilungsgrundlage nur solche Regelbeurteilungen oder Bedarfsbeurteilungen in Betracht, die ihrerseits fehlerfrei erstellt sind, d. h. die - unter Berücksichtigung der auch insoweit eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit (§ 114 VwGO) nicht nur inhaltlich nicht zu beanstanden sind, sondern überdies unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zustande gekommen sind (dazu etwa Schnellenbach ZBR 1997, 169/172 m. w. N. und VGH Kassel, ZBR 1990, 193; vgl. auch den Kammerbeschluss vom 17.12.1998 -4 E 2593/98.We).
  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2006 - 1 L 946/06

    Bestanauslese, Beamter, Beurteilung, Beurteilungsrichtlinien,

    OVG NRW, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 6 A 2419/00 - Seite 3 des Beschlussabdrucks; VG Münster, Urteil vom 2. November 2004 - 4 K 3600/02 - VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 2 K 8920/02 - VG Gelsenkirchen, Urteile vom 22. Juni 2005 - 1 K 6493/02 und 1 K 659/03 - a. A.: Hessischer VGH, Urteil vom 24. Mai 1989 - 1 UE 1270/84 - ZBR 1990, 193; VG Weimar, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 4 E 2593/98 - Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Fn. 22b zu Rn. 141; vgl. Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, GKöD, § 69 Rn. 40 einerseits und Rn. 42a andererseits.
  • VG Düsseldorf, 09.11.2000 - 34 K 8473/99
    In einer Bitte" des Dienststellenleiters, sich an bestimmte Vorgaben zu halten, etwa einen Durchschnittswert, wird regelmäßig eine derartige Weisung liegen (HessVGH, Urteil vom 24. Mai 1989, 1 UE 1270/84, PersV 1990, 491).
  • VGH Hessen, 13.12.1989 - 1 UE 2783/84

    Disziplinarrechtliche Vermittlungsakte - Bestandteil der Personalakte -

    Hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage gilt, daß der Anspruch eines Beamten auf Entfernung von Vorgängen aus den über ihn geführten Personalakten nach erfolglosem Vorverfahren (vgl. § 126 Abs. 3 BRRG und § 182 Abs. 3 HBG), das der Kläger durchgeführt hat, gemäß der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist (so zuletzt im Urteil vom 24.5.1989 -- 1 UE 1270/84 -- unter Hinweis auf Urteil vom 11.2.1987 -- 1 OE 6/83 --).
  • VG Kassel, 25.04.2022 - 1 K 1778/21

    Anlassbeurteilungen anstelle von Regelbeurteilungen sind aufgrund der Regelung

    Folglich ist hier die Erhebung einer Gestaltungsklage ausgeschlossen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. dazu auch Hess. VGH, Urteile vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89 - und vom 24. Mai 1989 - 1 UE 1270/84 -).
  • VG Kassel, 16.01.2012 - 1 K 868/11

    Beurteilungsrichtlinien des Polizeipräsidiums Nordhessen vom 05.01.2011 mit

    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt (so die ständige Rechtsprechung u.a. des Hess. VGH, z.B. Urteil vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89; vom 24. Mai 1989 - 1 UE 1270/84; vom 25. Oktober 1978 - 1 OE 93/75 -, ESVGH 29, 40, jeweils m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 11.04.2003 - 2 L 497/03

    Anspruch auf Übertragung eines Beförderungsamtes im Hochschuldienst ;

  • VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07

    BESTÄTIGUNGSBEURTEILUNG; BEURTEILERWECHSEL; DIENSTLICHE BEURTEILUNG

  • VG Wiesbaden, 21.03.2016 - 3 L 1360/15
  • VG Kassel, 27.03.2014 - 1 K 1306/13

    Dienstliche Beurteilung; hier: Erstellung durch Ankreuzen

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

  • VG Kassel, 29.04.2003 - 7 E 2216/01
  • VG Frankfurt/Main, 30.08.1989 - III/2 E 2426/87

    Rechtsweg für eine Klage aus dem Beamtenverhältnis; Eröffnung des

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